Verpackungsverordnung 2019: das bedeutet sie für die Branche

Verpackungsverordnung bringt ab 2019 wichtige Pflichten mit sich

Mit der ab 1. Januar 2019 geltenden neuen Verpackungsverordnung kommen auf Händler im stationären wie auch auf Händler im Online-Handel wichtige Pflichten zu, die unbedingt zu beachten sind. Unter anderem wird es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Händler sich in einem zentralen Verpackungsregister registrieren lassen, damit die Händler auch nach dem 1.Januar 2018 rechtlich befugt sind, die genutzten Verkaufspackungen in den Umlauf zu bringen. Weiterhin ergeben sich aus der Verordnung weitreichende Meldepflichten unter anderem für den Online-Händler. Außerdem wird es eine Pflicht zur Lizenz für Verpackungen geben, die in der Regel beim Endverbraucher letztlich als Müll entsorgt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzen können bei seriösen Lizenz Anbietern erworben werden.

Neues Verpackungsgesetz löst die Verpackungsverordnung ab

Mit dem neuen Gesetz werden die Pflichten der Händler noch stärker reglementiert. Ziel ist dabei vor allem, dass es zu einer Vermeidung von noch mehr Verpackungsmüll kommt. Außerdem sollen die genutzten Verpackungen in noch stärkerem Ausmaß nachhaltig und recycelfähig sein.

Viele Verpackungen werden meldepflichtig.

Im Wesentlichen wird sich die Meldepflicht bei der Zentralen Stelle auf alle Verpackungen erstrecken, die zur Umverpackung und dem Verkauf von Waren dienen und in die Hände des Endverbrauchers kommen. Für diese Verpackungen werden auch die Lizenzen erforderlich.

Auch Pfandpflicht wird ausgedehnt

Im Rahmen des neuen Gesetzes werden auch die bestehenden Systeme zur Abgabe von Pfand und Mehrwegsysteme ausgebaut und gestärkt. Ziel ist es, den Anteil von Pfandverpackungen und Mehrwegsystemen signifikant zu erhöhen. Dazu dient auch die Dokumentations- und Meldepflicht. Dei Verwendung von nachhaltigen Verpackungen wird bei Händlern besonders belohnt.

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